10-05-2021 · Einblick

So fördert die Regulierung nachhaltiges Investieren

Eine Reihe neuer EU-Verordnungen soll Investitionen fördern, die zum Kampf gegen den Klimawandel beitragen.

    Autoren/Autorinnen

  • Kenneth Robertson - Client Portfolio Manager - Sustainable Investing

    Kenneth Robertson

    Client Portfolio Manager - Sustainable Investing

Das Anlagegeschäft ist schon immer Gegenstand von Regulierung gewesen, um die Anleger zu schützen und die Standards einer Multi-Milliarden-Dollar-Branche aufrecht zu erhalten. Neu ist der deutlich gesteigerte Wert, der auf die Förderung nachhaltigen Investierens gelegt wird, angeführt vom EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“.

Der Plan soll insbesondere dazu beitragen, das die Klimaziele des Pariser Abkommens sowie des Europäischen Grünen Deals erreicht werden. Ein Teil des Plans wird sich in neuen Regeln wie der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, „SFDR“) niederschlagen, in der klargestellt wird, was nachhaltige Investmentfonds sind, und in der Taxonomie-Verordnung, der zufolge Vermögensverwalter ihre (positiven und negativen) Beiträge offenlegen müssen.

Drei Hauptziele

Der Aktionsplan verfolgt drei Hauptziele. Das erste Ziel ist eine Neuausrichtung von Kapitalströmen hin zu nachhaltigen Geldanlagen und weg von Sektoren, die zur Erderwärmung beitragen, wie dem Sektor für fossile Brennstoffe. Das zweite ist die Steuerung finanzieller Risiken, die sich aus dem Klimawandel, dem Ressourcenverbrauch und aus Umweltschäden ergeben. Und als drittes Ziel sollen Transparenz und die langfristige Ausrichtung finanzieller und wirtschaftlicher Tätigkeiten gefördert werden.

Durch die SFDR sollen die Nachhaltigkeitseigenschaften von Fonds mittels vordefinierter Messgrößen für im Investmentprozess verwendete ESG-Faktoren für Endanleger besser vergleichbar und verständlicher gemacht werden. Wie der Name schon sagt, legt die Verordnung deutlich größeres Gewicht auf Offenlegung, u. a. durch Bestimmungen, dass von den Unternehmen, in die investiert wird, verursachte schädliche Wirkungen angegeben werden müssen.

Robeco hat ein 40-köpfiges Projektteam zusammengestellt, um sämtliche Aspekte des Aktionsplans, die sukzessive in Kraft treten werden, einzubinden. Die erste wichtige Frist für die Kategorisierung von Fonds und pflichtmäßigen Offenlegungen in Fondsprospekten und auf Websites wurde ohne ein einziges Problem eingehalten.

Bahnbrechende Vereinbarungen

Der Aktionsplan wurde im März 2018 zum ersten Mal von der Europäischen Kommission dargelegt – nach der Verabschiedung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, in der die Ziele für nachhaltige Entwicklung formuliert wurden, im September 2015 und der Unterzeichnung des Pariser Abkommens im Dezember 2015. Er ist auch auf den Europäischen grünen Deal abgestimmt, der die EU bis 2050 klimaneutral machen soll.

Die breit gefassten Regulierungsbestimmungen gelten u. a. für Assetmanager, Pensionskassen, Banken und Versicherungsgesellschaften in der EU. Ein sehr sichtbares und wirkungsvolles Element der neuen Verordnung ist die Einteilung von Fonds und Mandaten in drei Kategorien, wie in Articles 6, 8 and 9 der SFDR beschrieben.

Stufen der Nachhaltigkeit von Fonds

  • Artikel 6 entsprechende Fonds integrieren Nachhaltigkeit in keiner Weise in ihren Investmentprozess.

  • Artikel 8 gilt, wenn „... mit einem Finanzprodukt unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen beworben werden – sofern die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.“

  • Artikel 9 umfasst Produkte, die auf maßgeschneiderte nachhaltige Geldanlagen abzielen, und gilt, wenn „... mit einem Finanzprodukt eine nachhaltige Investition angestrebt wird und ... ein Index als Referenzwert bestimmt wurde.“

how-regulations-promote-sustainable-investing-graph1.jpg

Rund 95 % aller Robeco-Fonds sind entweder unter Artikel 8 (83 %) oder Artikel 9 (12 %) klassifiziert, und nur 5 % unter Artikel 6. Unter Artikel 8 fallen alle „Sustainability Inside“- und „Sustainability Focused“-Strategiefamilien. Die Fonds nach Artikel 9 bilden die „Impact Investing“-Fondsfamilie und sind alle mit dem Namensbestandteil RobecoSAM gekennzeichnet. Nur eine Handvoll von Fonds wie diejenigen, die Derivate oder Cash-Konten nutzen, nehmen keine ESG-Integration vor.

Priorisieren nachteiliger Auswirkungen

Angaben zu nachteiligen Auswirkungen werden ab Juli 2021 obligatorisch. Alle Assetmanager müssen dann ihre Richtlinien beschreiben, wie sie die wesentlichen nachteiligen Wirkungen der Unternehmen, in die sie investieren, bei Anlageentscheidungen berücksichtigen. Sie müssen auch die Maßnahmen beschreiben, mit denen sie diese nachteiligen Auswirkungen zu reduzieren versuchen.

Dies wird mit Hilfe eines Systems mit 64 Indikatoren für nachteilige Wirkungen überwacht, wobei eine Berichterstattung zu 18 dieser Indikatoren verpflichtend, zu den übrigen 46 freiwillig ist. Detaillierte Anforderungen sind zwar erst kürzlich verfügbar geworden, Robeco hat sich aber intensiv vorbereitet – z. B. durch Entwicklung von Prototypen von Tools, um die Folgen der Regulierung beurteilen zu können.