Nachstehend finden Sie einen Überblick über die unterschiedlichen Kundensegmente und auch über die verschiedenen Niveaus des Kundenschutzes:
Das Finanzdienstleistungsgesetz («FIDLEG») ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und bezweckt die Verbesserung des Kundenschutzes und der Transparenz innerhalb der Schweiz. Das FIDLEG und seine Verordnung («FIDLEV») gelten für alle Fälle, in denen Finanzdienstleistungen in der Schweiz und/oder für in der Schweiz ansässige Kundinnen und Kunden erbracht werden. Die Robeco Schweiz AG und auch die Robeco Institutional Asset Management B.V. ("Wir") unterliegen bestimmten Verpflichtungen, wie z. B. die Verpflichtung zur Segmentierung ihrer Kundeninnen und Kunden und zu bestimmten Verhaltenspflichten.
In diesem Zusammenhang stellen wir unseren Kundinnen und Kunden (und denen, für die dies von Interesse sein könnte) hiermit bestimmte Informationen zur Verfügung, um unseren aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Sie können unsere Informationsbroschüre über den folgenden Link herunterladen. In der Broschüre finden Sie alle wichtigen Angaben zu der Robeco Schweiz AG, der Robeco Institutional Asset Management B.V. sowie Einzelheiten über die angebotenenen Finanzdienstleistungen und -instrumente.
Weiter unten finden Sie Informationen zu den verschiedenen Kundensegmenten sowie zu den Möglichkeiten, innerhalb dieser Segmente zu wechseln (Opting-in und Opting-out).
Welche Kundensegmente gibt es?
Kunden, die keine professionellen Kunden sind (siehe Art. 4 Abs. 2 FIDLEG)
Kundenschutzniveau
Der Finanzdienstleister muss die Verhaltenspflichten gemäß FIDLEG vollständig erfüllen.
*Bitte beachten Sie, dass weder die Robeco Schweiz noch die Robeco Institutional Asset Management B.V. Schweizer Privatkunden betreut. Gewisse Schweizer Privatkunden können allerdings freiwillig in das Segment professioneller Anleger wechseln (Opting-out).
a) Öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie;
b) Betriebliche Altersvorsorgestrukturen mit professioneller Tresorerie und andere Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, die eine professionelle Tresorerie anbieten;
c) Unternehmen mit professioneller Tresorerie;
d) Große Unternehmen, welche zwei der folgenden Größen überschreiten:
- Bilanzsumme von 20 Mio. CHF;
- Umsatzerlöse von 40 Mio. CHF;
- Eigenkapital von 2 Mio. CHF.
e) Für vermögende Kunden errichtete private Anlagestrukturen mit professioneller Tresorerie.
Kundenschutzniveau
Der Finanzdienstleister hat umfassende Transparenz- und Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kundenaufträge und eingeschränkte Prüfpflichten in Bezug auf die Angemessenheit und Eignung von Finanzinstrumenten, sofern der professionelle Kunde nicht ausdrücklich darauf verzichtet.
a) Finanzintermediäre gemäß Bankengesetz (BankG), Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und Kollektivanlagengesetz (KAG);
b) Versicherungsunternehmen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG);
c) ausländische Finanzintermediäre, die einer prudenziellen Aufsicht unterstehen, wie die vorstehend unter lit. a) und b) genannten Personen;
d) Zentralbanken;
e) nationale und supranationale öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie.
Kundenschutzniveau
Der Finanzdienstleister hat umfassende Transparenz- und Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kundenaufträge und eingeschränkte Prüfpflichten in Bezug auf die Angemessenheit und Eignung von Finanzinstrumenten, sofern der professionelle Kunde nicht ausdrücklich darauf verzichtet.
Welche Möglichkeiten des Opting-in bzw. Opting-out haben Sie?
Das FIDLEG sieht eine Reihe von Opting-in- bzw. Opting-out-Möglichkeiten für Finanzdienstleistungskunden vor, wodurch Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung stehen:
Opting-in- bzw. Opting-out-Erklärung durch den Kunden
Opting-out, da der Privatkunde:
aufgrund der persönlichen Ausbildung und der beruflichen Erfahrung oder aufgrund einer vergleichbaren Erfahrung im Finanzsektor über die Kenntnisse verfügt, die notwendig sind, um die Risiken der Anlagen zu verstehen, und
über ein Vermögen von mindestens 500'000 Franken verfügt und somit als vermögende Privatperson gilt
Opting-out, da der Privatkunde über ein Vermögen von mindestens 2 Millionen Franken verfügt und somit als vermögende Privaterson gilt
Opting-out für eine private Anlagestruktur, welche für vermögende Privatkunden errichtet wurde
Neues Kundensegment
Professioneller Kunde
Opting-in- bzw. Opting-out-Erklärung durch den Kunden
Opting-in
Neues Kundensegment
PrivatkundeOpting-in- bzw. Opting-out-Erklärung durch den Kunden
Opting-out für eine Vorsorgeeinrichtung oder eine Einrichtung, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dient, mit professioneller Tresorerie
Opting-out für ein Unternehmen mit professioneller Tresorerie
Opting-out für eine schweizerische oder ausländische kollektive Kapitalanlag oder ihre Verwaltungsgesellschaft, die nicht bereits als institutionelle Kunden gilt
Neues Kundensegment
Institutioneller Kunde
Opting-in- bzw. Opting-out-Erklärung durch den Kunden
Opting-in
Neues Kundensegment
Professionellen Kunden
Für weitere Informationen über das FIDLEG wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Ansprechpartner oder senden uns eine E-Mail an rs-clientservicing@robeco.com.



