21-12-2020 · Einblick

Die EU erstellt ein neues Rahmenkonzept für Nachhaltigkeit

Nachhaltiges Investieren wird in der EU durch ein neues regulatorisches Rahmenkonzept für Assetmanager und deren Fonds deutlich fokussierter und klarer werden.

    Autoren/Autorinnen

  • Carola van Lamoen

    Head of Sustainable Investing

Mit dem Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ sollen nachhaltiges Investieren in den 27 EU-Ländern gefördert und die Klimaziele des Pariser Abkommens sowie des Europäischen Grünen Deals erreicht werden. Er wird durch ein breites Spektrum von Regulierungsbestimmungen unterlegt – teils durch neue Regelungen wie die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) und die Taxonomie-Verordnung, teils durch Aufnahme einer Nachhaltigkeitskomponente in bestehende Regelungen.

Der Aktionsplan verfolgt drei Hauptziele. Das erste Ziel ist eine Neuausrichtung von Kapitalströmen hin zu nachhaltigen Geldanlagen und weg von Sektoren, die zur Erderwärmung beitragen, wie dem Sektor für fossile Brennstoffe. Das zweite ist die Steuerung finanzieller Risiken, die sich aus dem Klimawandel, dem Ressourcenverbrauch und aus Umweltschäden ergeben. Und als drittes Ziel sollen Transparenz und die langfristige Ausrichtung finanzieller und wirtschaftlicher Tätigkeiten gefördert werden.

Durch die SFDR sollen die Nachhaltigkeitseigenschaften von Fonds mittels vordefinierter Messgrößen für im Investmentprozess verwendete Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren (ESG) für Endanleger besser vergleichbar und verständlicher gemacht werden. Wie der Name schon sagt, legt die Verordnung deutlich größeres Gewicht auf Offenlegung, u. a. durch Bestimmungen, dass von den Unternehmen, in die investiert wird, verursachte schädliche Wirkungen angegeben werden müssen.

Robecos Verpflichtungen

Der Exekutivausschuss und die Geschäftsleitungsteams von Robeco arbeiten mit Experten für Nachhaltigkeit zusammen, um sich bereit zu machen für die seit vielen Jahren größten Veränderungen im Bereich der Geldanlage in Europa.

„Wir sehen in den neuen Regelungen eine Chance für die Finanzindustrie, beim Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft eine aktive Rolle zu spielen. Dafür setzen wir von Robeco uns seit mehr als 20 Jahren ein“, sagt Carola van Lamoen, Head of Sustainable Investing bei Robeco.

„Wir unterstützen die in dem Aktionsplan enthaltenen Ziele und werden bei deren Umsetzung und Förderung eine aktive Rolle spielen. Und wir werden unsere Führungsposition auf dem Gebiet des nachhaltigen Investierens beibehalten.“

Robeco hat ein 40-köpfiges Projektteam zusammengestellt, um sämtliche Aspekte des Aktionsplans, die sukzessive in Kraft treten werden, einzubinden. Der erste wichtige Termin ist dabei der März 2021.

Bahnbrechende Vereinbarungen

Der Aktionsplan wurde im März 2018 zum ersten Mal von der Europäischen Kommission dargelegt – nach der Verabschiedung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, in der die Ziele für nachhaltige Entwicklung formuliert wurden, im September 2015 und der Unterzeichnung des Pariser Abkommens im Dezember 2015. Er ist auch auf den Europäischen grünen Deal abgestimmt, der die EU bis 2050 klimaneutral machen soll.

Der Aktionsplan zielt darauf ab, einheitliche Regelungen zu Offenlegung und Politik in Bezug auf Nachhaltigkeit einzuführen und unterschiedliche Maßnahmen im Gemeinsamen Markt zu verhindern und so für gleiche Bedingungen zu sorgen. Deshalb soll durch den Aktionsplan eine klare und detaillierte EU-weite Taxonomie eingeführt werden und keine Mischung aus nationalen Maßnahmen, die nur im jeweiligen Land durchgesetzt werden.

Neben diesen speziell Assetmanager betreffenden Regelungen sieht der Plan die Entwicklung von Referenzwerten für Nachhaltigkeit vor, anhand derer Anlagestrategien zusammen mit den Mainstream-Indizes beurteilt werden können. Nachhaltigkeit soll besser in Bewertungen und Marktforschung integriert, und die Pflichten von Assetmanagern und institutionellen Investoren im Hinblick auf Nachhaltigkeit sollen klar umrissen werden.

Die breit gefassten Regulierungsbestimmungen gelten u. a. für Assetmanager, Pensionskassen, Banken und Versicherungsgesellschaften in der EU. Das heißt, die neuen regulatorischen Anforderungen gelten auch für viele Kunden von Robeco. Robeco ist für seine eigene Offenlegung in Prospekten, Geschäftsberichten und auf der Website bereit und wird auch seine Kunden bei der Bereitstellung der für die durch die SFDR vorgeschriebene Offenlegung benötigten Informationen unterstützen.

Einteilung von Fonds

Ein sehr sichtbares und wirkungsvolles Element der neuen Verordnung ist die Einteilung von Fonds und Mandaten in drei Kategorien, wie in Artikel 6, 8 und 9 der SFDR beschrieben.

Artikel 6 entsprechende Fonds integrieren Nachhaltigkeit in keiner Weise in ihren Investmentprozess und könnten Aktien von gegenwärtig von ESG-Fonds ausgeschlossenen Unternehmen wie Tabak- oder Kraftwerkskohleherstellern halten. Solche Fonds dürfen in der EU zwar weiter verkauft werden, müssen aber klar als nicht nachhaltig gekennzeichnet werden. Deshalb könnte sich ihre Vermarktung schwierig gestalten, wenn sie nachhaltigeren Fonds gegenübergestellt werden.

Artikel 8 gilt, wenn „... mit einem Finanzprodukt unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen beworben werden – sofern die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.“

Artikel 9 umfasst Produkte, die auf maßgeschneiderte nachhaltige Geldanlagen abzielen, und gilt, wenn „... mit einem Finanzprodukt eine nachhaltige Investition angestrebt wird und ... ein Index als Referenzwert bestimmt wurde.“

Vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden geht Robeco davon aus, dass die meisten seiner Fonds als Artikel 8 entsprechend eingeteilt werden, während die Impact Investing-Fonds (unter der Marke RobecoSAM) als Artikel 9 und einige wenige andere Fonds als Artikel 6 entsprechend eingeteilt werden dürften.

Angaben zu nachteiligen Auswirkungen

Angaben zu nachteiligen Auswirkungen werden ab Juni 2021 eingeführt. Assetmanager müssen dann ihre Richtlinien beschreiben, wie sie die wesentlichen nachteiligen Wirkungen, die Unternehmen, in die sie investieren, im Hinblick auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben, bei Anlageentscheidungen berücksichtigen.

Dies wird mit Hilfe eines 50 Indikatoren für nachteilige Wirkungen umfassenden Systems kontrolliert, wobei eine Berichterstattung zu 32 dieser Indikatoren verpflichtend, zu den übrigen 18 freiwillig ist. Auch wenn nachteilige Wirkungen betreffende, detaillierte Anforderungen voraussichtlich erst im Januar abschließend festgelegt werden, bereitet sich Robeco bereits intensiv darauf vor – z. B. durch Entwicklung von Prototypen von Tools, um die Folgen der Regulierung beurteilen zu können.

EU-Taxonomie

Ein weiteres wirkungsvolles Element des Aktionsplans ist die vorgesehene EU-Taxonomie, durch die ein einheitliches Verständnis erreicht werden soll, was genau „grüne Tätigkeiten“ sind. Die EU hat Mindestkriterien festgelegt, die wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen sollte, um als ökologisch nachhaltig angesehen zu werden.

Kurz gesagt sollten solche Tätigkeiten in erheblichem Maße zu einem oder mehreren der folgenden sechs ökologischen Ziele beitragen: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Verhütung von Umweltverschmutzung und Erhalt oder Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

Bisher wurden lediglich Tätigkeiten definiert, die zu den beiden ersten ökologischen Zielen, nämlich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, beitragen. Erste Informationen zu diesen Zielen müssen bis Januar 2022 offengelegt werden. Tätigkeiten, die zu den übrigen vier Zielen beitragen, werden voraussichtlich 2021 klar definiert werden, sodass diesbezügliche Informationen ab 2023 offenzulegen sein werden.

Mit Blick auf die Taxonomie werden Assetmanager angeben müssen, welcher Prozentsatz des von ihren Fonds verwalteten Vermögens taxonomiekonformen Tätigkeiten zuzurechnen sind.

„Schon seit vielen Jahren informieren wir im Rahmen unseres regelmäßigen Kunden-Reportings über das ESG-Profil und die Wirkungen unserer nachhaltigen Fonds“, betont Van Lamoen. „Unser Ziel ist es, in Zukunft in Bezug auf die Taxonomie-Konformität unserer Fonds und Spezialfonds ebenso transparent zu sein.“

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