24-03-2021 · Einblick

Analyse etwaiger negativer Effekte von Investments

Mit nachhaltigen Investments sollen Renditen auf eine Weise erzielt werden, die dem Planeten und der Gesellschaft keinen Schaden zufügen. Einige davon wirken sich aber auf die eine oder andere Weise nachteilig aus. Das gehört zum Leben. Senior Product Manager Anouk in ‘t Veld erläutert, wie die SFDR die Offenlegung solcher negativer Effekte verlangt.

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  • Anouk in 't Veld - Active Ownership Specialist

    Anouk in 't Veld

    Active Ownership Specialist

Nachhaltigkeit ist schon lange Bestandteil unserer DNA. Wir investieren nachhaltig, weil die Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in den Investmentprozess unserer Meinung nach zu fundierteren Anlageentscheidungen und solideren risikobereinigten Langfristerträgen führt. Wir glauben, dass unsere Verantwortung über den Vermögensaufbau hinausgeht und die Schaffung von Wohlergehen einschließt. Dies spiegelt sich klar in unserer Vision und unserem Leitbild als Unternehmen wider. Wachstum gegenüber Problemen wie dem Klimawandel Priorität einzuräumen, mag kurzfristig zu höheren Renditen führen. Die langfristigen Aussichten für eine solche Strategie sind aber schlechter und für die Gesellschaft immer weniger hinnehmbar.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) im Jahr 2021gelten für nachhaltiges Investieren in den 27 EU-Ländern strengere Bestimmungen als je zuvor. Durch die SFDR sollen die Nachhaltigkeitseigenschaften von Fonds mittels vordefinierter Messgrößen für im Investmentprozess verwendete Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren (ESG) für Endanleger besser vergleichbar und verständlicher gemacht werden.

Konkret verlangen diese zusätzlichen Reportinganforderungen, dass Investoren auch über „negative Nachhaltigkeitsaspekte“ auf Ebene des Unternehmens und der Finanzprodukte berichten. Das bedeutet im Wesentlichen, dass Fonds die negativen Externalitäten, die sich aus einem Investment in einem bestimmten Unternehmen oder letztlich aus der Gesamtzusammensetzung eines Portfolios ergeben, zu berücksichtigen und darüber zu berichten haben.

Das Konzept nachteiliger Auswirkungen ist demzufolge nicht neu und wird von Robeco schon lange in alle Investmentansätze integriert. Im Rahmen der SFDR wurden dafür neue Richtlinien eingeführt, und Robeco hat ab Juni 2021 begonnen, die wichtige nachteilige Auswirkungen einzubeziehen. Diese sind definiert als „negative – wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche – Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die durch von dem Rechtsträger getroffene Anlageentscheidungen oder von diesem gegebene Empfehlungen verursacht oder verstärkt werden oder damit unmittelbar zusammenhängen.“

Datenermittlung für Kennzahlen

Im Einklang mit den 2020 eingeführten Richtlinien der SFDR hat Robeco die Daten ermittelt, die zur Berechnung der entsprechenden Kennzahlen erforderlich sind. Diese basieren auf ESG-Daten von einer Vielzahl entsprechender Anbieter. Dabei wurde der Ansatz verfolgt, die besten verfügbaren Daten von mehreren unterschiedlichen Lieferanten auszuwählen.

Für jeden der vorgeschriebenen Indikatoren hat Robeco die Methodik zusammengefasst, die zur Berechnung dieser Indikatoren verwendet wird. Außerdem wurden Systeme zur Ermittlung der Effekte für alle seine Fonds entwickelt. Danach haben wir ein internes Screening-Tool entwickelt, mit dem wir die Performance von Fonds im Hinblick auf die Indikatoren für wichtige nachteilige Auswirkungen beurteilen können.

Um die rechtzeitige Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten, nahmen wir die im November 2019 veröffentlichte „Level-1-SFDR“ als Grundlage für die Durchführung des Screenings und die anschließende Abmilderung wichtiger nachteiliger Auswirkungen. Im Februar 2021 hat die EU dann ihre technischen Regulierungsstandards zur SFDR veröffentlicht, die weitere Informationen zum Inhalt, zur Methodik und zur Darstellung der erforderlichen Offenlegungen enthalten. Damit wurde die Grundlage für die Anforderungen im Zuge von Stufe 2 geschaffen, die ab Januar 2023 in Kraft tritt.

Im Jahr 2022 wurden wir unser Screening-Tool für nachteilige Auswirkungen mit den in der Level-II-SFDR niedergelegten Kriterien in Einklang bringen. Dies schließt zur Einhaltung der überarbeiteten Standards notwendige Anpassungen ein. Außerdem werden wir Anpassungen entsprechend den geänderten Definitionen und Erweiterungen im Hinblick auf die Immobilien und Länder betreffenden wichtigen nachteiligen Auswirkungen vornehmen.

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Priorisierung nachteiliger Auswirkungen

Entsprechend der in der SFDR dargestellten Klassifizierung von Fonds wird Robeco unter Beachtung der in den technischen Regulierungsstandards enthaltenen Standards Indikatoren für wichtige nachteilige Auswirkungen je Strategie priorisieren. Die Priorisierung wichtiger nachteiliger Auswirkungen erfolgt gemäß den ESG- Prioritäten und Nachhaltigkeitszielen der Fonds. Sie entspricht unseren allgemeinen Erwartungen an Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung guter Governance-Grundsätze, die in unseren Stewardship-Richtlinien beschrieben sind.

Auf Unternehmensebene bedeutet dies, dass detailliertere Beschreibungen negativer Effekte von Portfoliopositionenim Rahmen des aktualisierten Bericht zu den wichtigen nachteiligen Auswirkungen per Juni 2021 erfolgten; Angaben zum Abschneiden im Hinblick auf die wichtige nachteilige Auswirkungen erfolgten erstmals im Juni 2022. Auf Produktebene wurden weitere Informationen dazu, wie nachhaltige Fonds wichtige nachteilige Auswirkungen berücksichtigen, vor Januar 2022 im Prospekt und den Wichtigen Anlegerinformationen (WAI) veröffentlicht. Ab Januar 2023 werden die Entwicklung von Fonds in Bezug auf die Indikatoren und eine Beschreibung, welche wichtigen nachteiligen Auswirkungen berücksichtigt wurden, Bestandteil der regelmäßigen Fonds-Berichterstattung sein.

Vorgehen gegen Auswirkungen: ein zweigleisiger Ansatz

Nachteilige Auswirkungen festzustellen, ist eine Sache. Dagegen vorzugehen und sie soweit wie möglich abzumildern, eine ganz andere. Robeco nutzt hierfür eine große Bandbreite von Methoden – von der Verwendung von ESG-Punktzahlen bis zur stellvertretenden Stimmrechtsausübung und Interaktion mit Unternehmen. Diese Methoden werden in unseren Richtlinien zu Nachhaltigkeit und Stewardship beschrieben.

Neben den Anstrengungen zur Verringerung dieser Auswirkungen auf der Ebene einzelner Strategien hat Robeco auch mehrere Zusagen gegeben, zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen im Lauf der Zeit beizutragen. Zum Beispiel hat Robeco im Dezember 2020 die Zusage gegeben, sein gesamtes verwaltetes Vermögen bis 2050 klimaneutral zu machen, was den Zielen der EU in Bezug auf Klimaneutralität entspricht.

Ebenfalls im letzten Jahr gab Robeco bekannt, dass es die „Finance for Biodiversity Pledge“ unterzeichnet hat, die Staats- und Regierungschefs auffordert, noch in diesem Jahrzehnt gegen den Verlust von Natur vorzugehen. Zudem werden Anleger darin aufgefordert, mitzuarbeiten, sich zu engagieren, ihre eigenen Auswirkungen auf die Biodiversität zu beurteilen und sich bis spätestens 2024 Ziele in Bezug auf Biodiversität zu setzen und darüber zu berichten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Robeco.com in unserer Erklärung zu wichtigen nachteiligen Auswirkungen.