Das Anlagegeschäft ist schon immer Gegenstand von Regulierung gewesen, um die Anleger zu schützen und die Standards einer Multi-Milliarden-Dollar-Branche aufrecht zu erhalten. Neu ist der deutlich gesteigerte Wert, der auf die Förderung nachhaltigen Investierens gelegt wird, angeführt vom EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“.
Der Plan soll insbesondere dazu beitragen, das die Klimaziele des Pariser Abkommens sowie des Europäischen Grünen Deals erreicht werden. Ein Teil des Plans wird sich in neuen Regeln wie der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, „SFDR“) niederschlagen, in der klargestellt wird, was nachhaltige Investmentfonds sind, und in der Taxonomie-Verordnung, der zufolge Vermögensverwalter ihre (positiven und negativen) Beiträge offenlegen müssen.
Der Aktionsplan verfolgt drei Hauptziele. Das erste Ziel ist eine Neuausrichtung von Kapitalströmen hin zu nachhaltigen Geldanlagen und weg von Sektoren, die zur Erderwärmung beitragen, wie dem Sektor für fossile Brennstoffe. Das zweite ist die Steuerung finanzieller Risiken, die sich aus dem Klimawandel, dem Ressourcenverbrauch und aus Umweltschäden ergeben. Und als drittes Ziel sollen Transparenz und die langfristige Ausrichtung finanzieller und wirtschaftlicher Tätigkeiten gefördert werden.
Durch die SFDR sollen die Nachhaltigkeitseigenschaften von Fonds mittels vordefinierter Messgrößen für im Investmentprozess verwendete ESG-Faktoren für Endanleger besser vergleichbar und verständlicher gemacht werden. Wie der Name schon sagt, legt die Verordnung deutlich größeres Gewicht auf Offenlegung, u. a. durch Bestimmungen, dass von den Unternehmen, in die investiert wird, verursachte schädliche Wirkungen angegeben werden müssen.
Robeco hat ein 40-köpfiges Projektteam zusammengestellt, um sämtliche Aspekte des Aktionsplans, die sukzessive in Kraft treten werden, einzubinden. Die erste wichtige Frist für die Kategorisierung von Fonds und pflichtmäßigen Offenlegungen in Fondsprospekten und auf Websites wurde ohne ein einziges Problem eingehalten.
Der Aktionsplan wurde im März 2018 zum ersten Mal von der Europäischen Kommission dargelegt – nach der Verabschiedung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, in der die Ziele für nachhaltige Entwicklung formuliert wurden, im September 2015 und der Unterzeichnung des Pariser Abkommens im Dezember 2015. Er ist auch auf den Europäischen grünen Deal abgestimmt, der die EU bis 2050 klimaneutral machen soll.
Die breit gefassten Regulierungsbestimmungen gelten u. a. für Assetmanager, Pensionskassen, Banken und Versicherungsgesellschaften in der EU. Ein sehr sichtbares und wirkungsvolles Element der neuen Verordnung ist die Einteilung von Fonds und Mandaten in drei Kategorien, wie in Articles 6, 8 and 9 der SFDR beschrieben.
Angaben zu nachteiligen Auswirkungen werden ab Juli 2021 obligatorisch. Alle Assetmanager müssen dann ihre Richtlinien beschreiben, wie sie die wesentlichen nachteiligen Wirkungen der Unternehmen, in die sie investieren, bei Anlageentscheidungen berücksichtigen. Sie müssen auch die Maßnahmen beschreiben, mit denen sie diese nachteiligen Auswirkungen zu reduzieren versuchen.
Dies wird mit Hilfe eines Systems mit 64 Indikatoren für nachteilige Wirkungen überwacht, wobei eine Berichterstattung zu 18 dieser Indikatoren verpflichtend, zu den übrigen 46 freiwillig ist. Detaillierte Anforderungen sind zwar erst kürzlich verfügbar geworden, Robeco hat sich aber intensiv vorbereitet – z. B. durch Entwicklung von Prototypen von Tools, um die Folgen der Regulierung beurteilen zu können.
Ein weiteres wirkungsvolles Element des Aktionsplans ist die vorgesehene EU-Taxonomie, durch die ein einheitliches Verständnis erreicht werden soll, was genau „grüne Tätigkeiten“ sind. Die EU hat Mindestkriterien festgelegt, die wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen sollte, um als ökologisch nachhaltig angesehen zu werden.
Kurz gesagt sollten solche Tätigkeiten in erheblichem Maße zu einem oder mehreren der folgenden sechs ökologischen Ziele beitragen: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Verhütung von Umweltverschmutzung und Erhalt oder Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.
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