Gemäß der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) der EU können Produkte als Fonds gemäß Artikel 6, 8 oder 9 klassifiziert werden.
Artikel 6-Fonds: Produkt ohne ausführliche Offenlegungen bzgl. Nachhaltigkeit im Unterschied zu Fonds gemäß Art. 8 und 9.
Artikel 8-Fonds: Produkt ohne nachhaltigkeitsbezogenes Anlageziel, das jedoch ökologische oder soziale Charakteristika anstrebt und bei dem ausführliche Offenlegungen bzgl. Nachhaltigkeit stattfinden.
Artikel 9-Fonds: Produkt mit nachhaltigkeitsbezogenem Anlageziel, bei dem ausführliche Offenlegungen bzgl.
Nachhaltigkeit stattfinden Unabhängig von Artikel 8 oder 9 müssen die Unternehmen, in die investiert wird, Praktiken der guten Unternehmensführung einhalten, und nachhaltigkeitsbezogene Investments dürfen keine bedeutenden Schäden verursachen.