24-06-2021 · SI Opener

SI Opener: Abstimmung über Klimaschutzmaßnahmen: Mitspracherecht beim Klima!

Aktionäre sind es gewohnt, über eine Vielzahl von Beschlussvorlagen abzustimmen. Dazu können die Wahl von Board-Mitgliedern, Richtlinien zur Diversität oder Satzungsänderungen bezüglich der Managementvergütung gehören. In der jetzigen Hauptversammlungssaison sehen wir eine neue Art von Beschlussvorlagen. Dabei geht es um das Mitspracherecht beim Klima. Dies ist ein klarer Hinweis, dass dieses Thema für Investoren und Unternehmen immer wichtiger wird.

    Autoren/Autorinnen

  • Masja Zandbergen-Albers - Head of Sustainability Integration

    Masja Zandbergen-Albers

    Head of Sustainability Integration

Etwas Neues

Beim Mitspracherecht beim Klima (oder zumindest, was wir bisher gesehen haben) geht es um eine vom Management vorgestellte Strategie für die Energiewende, in der das Management darlegt, wie es die mit dem Klimawandel. verbundenen Herausforderungen bewältigen will. Aktionäre dürfen über diese Pläne abstimmen und so zum Ausdruck bringen, ob das betreffende Unternehmen ihrer Meinung nach auf dem richtigen Weg zur Dekarbonisierung ist oder seine Strategie von Grund auf überarbeiten muss.

In den meisten Fällen geht es bei den vom Management festgelegten Tagesordnungspunkten für eine Hauptversammlung um Fragen der Unternehmensführung wie die Wahl von Board-Mitgliedern und deren Vergütung. Ökologische oder soziale Aspekte sind nicht oft auf der Tagesordnung zu finden, sofern nicht ein Investor oder eine Gruppe von Investoren erfolgreich einen Aktionärsbeschluss einbringt. Durch solche Beschlüsse werden häufig bestimmte Berichte oder Richtlinien zu ESG-Aspekten angefordert wie z. B. die Beseitigung von Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen, Lobby-Tätigkeiten und die Entwicklung von Strategien zur Bewältigung des Klimawandels. Das Mitspracherecht beim Klima ist etwas Neues; denn es bedeutet, dass das Management jetzt von sich aus Vorschläge zu Nachhaltigkeitsthemen unterbreitet.

Das Mitspracherecht beim Klima besitzt ähnlich großes Potenzial wie das Mitspracherecht bei der Vergütung. Wenn Aktionäre häufig über klimabezogene Vorschläge abstimmen dürfen, wird dies schließlich zur Entstehung bewährter Praktiken, zu mehr Publizität und zu einer stärkeren Rechenschaftspflicht über die Klimapläne eines Unternehmens führen. Wenn Aktionäre über etwas abstimmen müssen, dann wollen sie auch verstehen, wofür sie votieren. Zieht man Parallelen zum Mitspracherecht bei der Vergütung, könnte man sagen, dass die Vergütung von Führungskräften im Lauf der Jahre nicht erfolgreich gesenkt wurde. Zumindest aber ist die Berichterstattung darüber besser geworden, und in vielen Fällen konnten sich Aktionäre für Verbesserungen in der Ausgestaltung der Vergütungspolitik stark machen.

Dilemmas und Diskussionen zwischen Investoren

Auch wenn das Mitspracherecht beim Klima das Potenzial besitzt, die Rechenschaftspflicht eines Unternehmens in Bezug auf den Klimawandel zu verbessern, befürworten nicht alle Beteiligten diese neue Art von Abstimmung. Manche vertreten den Standpunkt, dass eine solche Abstimmung das Management davon abhält, erforderlichenfalls weitere Veränderungen in Bezug auf den Klimawandel vorzunehmen, oder sogar dass Aktionäre für den Klimawandel haftbar werden, wenn sie solchen Plänen zustimmen.

Deshalb ist es wichtig, dass das Management klarstellt, wofür ein Aktionär stimmt. Geht es dem Management darum festzustellen, auf wie viel Zustimmung seine Klimaschutzmaßnahmen bei den Aktionären stößt, ist eine konsultative Abstimmung auf Basis eines Klimaberichts sinnvoller. Mitunter konkurrieren Vorschläge des Managements auch mit eigenen klimabezogenen Vorschlägen der Aktionäre. Es ist dann Sache der Investoren zu entscheiden, welchen Vorschlägen sie zustimmen.

Im Allgemeinen haben wir diese Vorschläge bisher unterstützt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, wie z. B. ob sich das Unternehmen ein Ziel für Klimaneutralität gesetzt oder einen konkreten Plan vorgelegt hat, wie es seine lang-, mittel- und kurzfristigen Ziele erreichen will. Zudem verlangen wir, dass Vorschläge auf einer Paris-aligned Analyse von Szenarien basieren und über Fortschritte entsprechend den Vorgaben der „Task Force on Climate-related Financial Disclosures“ (TCFD) berichtet wird. In Fällen, in denen keine unsere Kriterien erfüllenden Vorschläge zum Mitspracherecht beim Klima gemacht wurden, stimmten wir meistens für andere klimabezogene Vorschläge von Aktionären.

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Hohe Zustimmungsquoten

Die ersten Abstimmungen zum Mitspracherecht beim Klima fanden breite Unterstützung durch die Aktionäre. Zu den Unternehmen, die für ihre Klimastrategie die höchsten Zustimmungsquoten erhalten haben, gehört Unilever, dessen Vorschläge bei beeindruckenden 99 % seiner Aktionäre Unterstützung fanden. Mehrere Unternehmen in traditionell CO₂-intensiven Sektoren erhielten ebenfalls erhebliche Unterstützung durch ihre Aktionäre: Total bekam 92 % Zustimmung, Royal Dutch Shell bekam 88 % Zustimmung für seinen Energiewende-Plan, und bei Glencore waren es 94 %. Canadian National Railways, eines der ersten Unternehmen, das seinen Aktionären einen Vorschlag zum Mitspracherecht beim Klima unterbreitet hat, erhielt 92 % Unterstützung.

Was sagen uns diese ersten Fälle? Dass Aktionäre die Klimaschutzpläne von Unternehmen durchwinken? Auch wenn es vielleicht so aussehen mag, ist dies nicht unbedingt der Fall. Es gibt mehrere Gründe, optimistisch zu sein, was die Nützlichkeit einer solchen Abstimmung angeht.

Unternehmen, die Abstimmungen zum Mitspracherecht beim Klima durchgeführt haben, haben dies freiwillig gemacht. Es fällt ihnen deshalb wahrscheinlich leichter, ihre Klimaschutzpläne zu präsentieren, als anderen vergleichbaren Unternehmen, die damit noch zu kämpfen haben. Sollten Nachzügler über ihre Pläne abstimmen lassen, werden diese Pläne wahrscheinlich auf größeren Widerstand stoßen. Doch solange die Abstimmungen freiwillig sind, wird es wahrscheinlich so bald nicht dazu kommen.

Die Rahmenkonzepte müssen noch entwickelt werden

Außerdem sind diese Vorschläge für viele Aktionäre neu. Richtlinien zu bewährten Praktiken, Rahmengrundsätze und Abstimmungsregeln müssen erst noch entwickelt werden. Wenn diese klarere Konturen annehmen, dürften Aktionäre dagegen stimmen, falls die Umsetzungsplanung ihrer Meinung nach nicht detailliert genug ist oder ein Unternehmen keine ausreichenden Fortschritte macht, wenn Klimaziele nicht mit einem entsprechenden Zeitplan unterlegt werden, nicht umfassend oder nicht ehrgeizig genug sind.

Je häufiger es Abstimmungen zum Mitspracherecht beim Klima gibt, umso leichter wird es, Qualitätsunterschiede zwischen diesen Plänen zu erkennen. Ähnlich wie beim Mitspracherecht zur Vergütung ist auch hier ein Feedback-Mechanismus wichtig: Abstimmungen über Vorschläge zum Mitspracherecht beim Klima müssen durch Empfehlungen seitens der Investoren flankiert werden. Ohne eine Erklärung, wie die Pläne weiter verbessert werden sollten, kann das Management einem negativen Votum über einen Tagesordnungspunkt nicht entnehmen, was es besser machen sollte.

Et après ?

Sind Vorschläge zum Mitspracherecht beim Klima eine dauerhafte Erscheinung? Wir gehen davon aus, dass weitere Unternehmen solche Vorschläge einführen werden, sobald sie sich mit der Veröffentlichung eines Energiewende-Plans wohlfühlen und zuversichtlich sind, dass sie Unterstützung dafür finden können. Aktionäre könnten dies unterstützen, indem sie im Rahmen ihres Austauschs mit den Unternehmen nach solchen Abstimmungen fragen.

Ein zusätzlicher wichtiger Impuls könnte von einer weitergehenden Institutionalisierung einer Abstimmung durch die Aktionäre ausgehen – so wie wir dies bei Abstimmungen zur Vergütung in den USA und in der EU beobachtet haben. Wir werden die Entwicklung in den nächsten Jahren sorgfältig im Auge behalten, weil sie vermutlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Die Hauptversammlungssaison 2021 ist schon insofern außergewöhnlich, als alle Hauptversammlungen virtuell abgehalten und viele Unternehmen massiv durch Covid-19 beeinträchtigt worden sind. Wir hoffen, die durch die Pandemie verursachten Komplikationen der Hauptversammlungssaison 2021 bald hinter uns lassen zu können, aber auch, dass das Mitspracherecht beim Klima eine dauerhafte Erscheinung sein wird.