Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Das Finanzdienstleistungsgesetz («FIDLEG») ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und bezweckt die Verbesserung des Kundenschutzes und der Transparenz innerhalb der Schweiz. Das FIDLEG und seine Verordnung («FIDLEV») gelten für alle Fälle, in denen Finanzdienstleistungen in der Schweiz und/oder für in der Schweiz ansässige Kundinnen und Kunden erbracht werden. Die Robeco Schweiz AG und auch die Robeco Institutional Asset Management B.V. ("Wir") unterliegen bestimmten Verpflichtungen, wie z. B. die Verpflichtung zur Segmentierung ihrer Kundeninnen und Kunden und zu bestimmten Verhaltenspflichten.

In diesem Zusammenhang stellen wir unseren Kundinnen und Kunden (und denen, für die dies von Interesse sein könnte) hiermit bestimmte Informationen zur Verfügung, um unseren aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Sie können unsere Informationsbroschüre über den folgenden Link herunterladen. In der Broschüre finden Sie alle wichtigen Angaben zu der Robeco Schweiz AG, der Robeco Institutional Asset Management B.V. sowie Einzelheiten über die angebotenenen Finanzdienstleistungen und -instrumente.

Weiter unten finden Sie Informationen zu den verschiedenen Kundensegmenten sowie zu den Möglichkeiten, innerhalb dieser Segmente zu wechseln (Opting-in und Opting-out).

Welche Kundensegmente gibt es?

Nachstehend finden Sie einen Überblick über die unterschiedlichen Kundensegmente und auch über die verschiedenen Niveaus des Kundenschutzes:

Welche Möglichkeiten des Opting-in bzw. Opting-out haben Sie?

Das FIDLEG sieht eine Reihe von Opting-in- bzw. Opting-out-Möglichkeiten für Finanzdienstleistungskunden vor, wodurch Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung stehen: