01-10-2022 · Einblick

Neue Regulierung bringt nachhaltiges Investieren weiter voran

Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Geldanlage wird im Zuge neuer regulatorischer Vorschriften der EU, die im Januar 2023 in Kraft treten, erheblich an Bedeutung gewinnen.

    Autoren/Autorinnen

  • Malene Christensen - Analyst

    Malene Christensen

    Analyst

  • Kenneth Robertson - Client Portfolio Manager - Sustainable Investing

    Kenneth Robertson

    Client Portfolio Manager - Sustainable Investing

Im Januar 2023 tritt Stufe 2 der EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzen (SFDR) in Kraft. Die wichtigsten Verbesserungen bestehen in der Art und Weise, wie nachhaltige Investment definiert werden, und in der Verpflichtung zur Offenlegung der Auswirkungen, die sie vor Ort haben.

SFDR-Stufe 1 trat im März 2021 im Rahmen des umfassenderen EU-Aktionsplans für nachhaltige Finanzen in Kraft. Die Verordnung war eine der einschneidendsten Regulierungen der Vermögensverwaltungsbranche seit MiFID II im Jahr 2018, mit dem Ziel einer besseren Berichterstattung und höheren Transparenz.

Abgesehen von der Schaffung einheitlicher Ausgangsbedingungen, die Endanlegern und der Allgemeinheit ein besseres Verständnis ermöglichen, zielt die Regulierung darauf ab, Greenwashing zu verhindern – also Praktiken, mit denen ein Unternehmen vorgibt, nachhaltig zu sein, tatsächlich jedoch nur leere Versprechungen macht. Die Offenlegungsverordnung sieht die Klassifizierung der Fonds in drei Kategorien vor:

  • Fonds gemäß Artikel 6: Fonds, die keine ESG-Merkmale (Umwelt, Gesellschaft, Unternehmensführung) bewerben.

  • Fonds gemäß Artikel 8: Finanzprodukte, bei denen unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen beworben werden – sofern die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

  • Fonds gemäß Artikel 9: Finanzprodukte, mit denen eine nachhaltige Investition angestrebt wird und für die ein Index als Referenzwert bestimmt wurde.

Robeco hat das Jahr 2022 genutzt, um sich auf die Einführung von SFDR-Stufe 2 vorzubereiten und um zu klären, wie sich die neuen Vorschriften auf die Fondsdokumentation (Verkaufsprospekte etc.) auswirken. In diesem Rahmen wurden verschiedene Fonds nach den geänderten Regeln neu klassifiziert, auch wenn dies an den zentralen nachhaltigen Anlageverfahren, die wir bei Robeco schon seit Jahrzehnten umsetzen, nichts ändert.

„Die Finanzbranche muss genau darlegen, wie ökologische und soziale Themen vorangebracht und diesbezügliche Risiken berücksichtigt werden”, erklärt Malene Christensen, Sustainable Investment-Specialist bei Robeco. „Das geforderte Maß an Transparenz sollte zur Bekämpfung von Greenwashing beitragen.“

„Mit Inkrafttreten von SFDR-Stufe 2 im Jahr 2023 werden Fondsselektoren und Anleger Zugang zu einer viel breiteren Palette von SI-Informationen über die Fonds, die sie erwerben, erlangen. Es ist wirklich wichtig, dass diese Chance genutzt wird, um den Wandel unserer Welt, den wir erreichen wollen, tatsächlich zu schaffen.“

Offenlegung der Auswirkungen

Eine weitere wichtige Änderung ab Januar 2023 besteht darin, dass für jeden Fonds, der sich als nachhaltig bezeichnet, die Indikatoren für die wichtigsten negativen Auswirkungen (Principal Adverse Impact, PAI) offengelegt werden müssen. Diese bilden ab, wie sich eine Geldanlage auf die Gesellschaft auswirkt. Wir bei Robeco haben mehr als ein Jahr lang daran gearbeitet, um ein robustes Rahmenwerk für die Datenerfassung und Berichterstattung zu schaffen, mit dem diese Anforderung erfüllt werden kann.

Alles, was wir Menschen tun, wirkt sich in irgendeiner Weise auf unsere Umwelt oder das soziale Gefüge aus. Dies spiegelt sich auch in den Geschäftsaktivitäten der Unternehmen wider, in die Robeco und andere Vermögensverwalter investieren. Die Auswirkungen betreffen die Bereiche Umwelt (z. B. CO2-Emissionen), Arbeitsumfeld (z. B. Vielfalt in der Belegschaft) oder Geschäftspraktiken (z. B. Erfolgsbeteiligungen). Da diese Aspekte künftig offengelegt werden müssen, haben wir sämtliche Kundendokumente um die neuen Informationen ergänzt.

„Wir haben die Fondsprospekte aktualisiert, um den von der SFDR (bislang Stufe 1, jetzt Stufe 2) geforderten Änderungen Rechnung zu tragen. Dazu gehört die Information, in welche Kategorie jeder einzelne Fonds gehört und welche PAIs mit jedem Fonds verbunden sind“, so Kenneth Robertson, Kundenbetreuer für nachhaltige Investments im SI Center of Expertise bei Robeco.

„Auf Fondsebene wird Robeco ab Januar 2023 das Abschneiden der Portfolios im Hinblick auf die PAIs offenlegen. Die für die jeweiligen Strategien relevanten Indikatoren werden im Verkaufsprospekt und in anderen maßgeblichen Dokumenten dargelegt.“

„Bei Fonds gemäß Artikel 9 werden alle Indikatoren für negative Auswirkungen berücksichtigt, die verpflichtend offengelegt werden müssen. Bei Fonds gemäß Artikel 8 und 9 wird anschließend auf jährlicher Basis im Rahmen des regulären Fondsreportings darüber berichtet, was zur Abmilderung der negativen Auswirkungenunternommen wurde.“

Nichts Neues für Robeco

Im Grunde sind die neuen Vorschriften für Robeco nichts Neues. Robeco setzt bereits seit 2010 eine ESG-Integration um – mittlerweile in der gesamten Palette unserer fundamentalen Aktien- und Anleihefonds und quantitativen und maßgeschneiderten Nachhaltigkeitsstrategien. Robeco verfolgt zudem eine strenge Ausschlusspolitik und einen strukturierten Active Ownership-Ansatz, mit dem wir unsere Stimmrechte und den Dialog mit den Unternehmen nutzen, um ihre Nachhaltigkeit weiter zu unterstützen.

Die Tatsache, dass Robeco gezielt auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist, hat zur Folge, dass die meisten unserer Strategien als Produkt im Sinne von Artikel 8 klassifiziert werden. Was sich jedoch geändert hat, ist der Schwerpunkt, der jetzt verstärkt auf der Bewertung der Auswirkungen der Fonds liegt. Als Maßstab für eine solche Bewertung eignen sich insbesondere die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs).

Robeco misst diese Auswirkungen deshalb anhand eines SDG-Rahmenwerks, das den Unternehmen für ihre SDG-Beiträge einen Score zuweist. Dieses Verfahren wird sich direkt auf die Klassifizierung als Fonds gemäß Artikel 9 auswirken, die ausschließlich in nachhaltige Anlagen investieren dürfen.

Erweiterte Offenlegungspflichten

Die Verordnung selbst legt großen Wert auf Transparenz. „Je größer die Zahl der Nachhaltigkeitscharakteristika ist, die ein Assetmanager einem Anlageprodukt zuschreibt, desto mehr unterliegt es Offenlegungsvorschriften“, so Christensen.

„Es erfolgt nun eine strengere Prüfung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Investmentstrategie, beispielsweise des prozentualen Anteils von Anlagen in taxonomiekonformen Aktivitäten“, fügt sie hinzu.

„Zu diesem Zweck hoffen und erwarten wir, dass der aktuelle Fokus auf die Klassifizierungen einem Fokus auf die zugrundeliegenden Elemente weicht, zum Beispiel dem Prozentsatz nachhaltiger Investments im Fonds, seiner Taxonomiekonformität und der geltenden PAI-Indikatoren.“